Folgender Fall:
Der Neurologe hat die Fahrtüchtigkeit des Behinderten festgestellt, sagt aber auch, ob Änderungen am oder im Fahrzeug erforderlich sind.
Jetzt kommt der Kfz-Sachverständige ins Spiel. Dieser legt fest, wie das Fahrzeug durch Anbauten oder Umbauten geändert werden muss, damit die betreffende Person das Fahrzeug sicher führen kann.
Beim Fahreignungsgutachten kann auch eine Fahrprobe mit einem Sachverständigen erforderlich sein, damit wird festgestellt ob der Patient mit dem umgebauten Fahrzeug zurecht kommt.