Nutzungsdauer oder Haltedauer.
Ein Gerät welches ständig im Gebrauch ist, ist irgendwann einmal nicht mehr reparaturfähig. Genauso verhält sich das beim Rollstuhl. Ist ein Rollstuhl 5 Jahre in der täglichen Nutzung, so geht man davon aus, dass er ersetzt wird. Der alte Rollstuhl kann dann wenn gewünscht beim Behinderten verbleiben (Thema Zweitrollstuhl). Das gleiche ist natürlich auch bei anderen Geräten. Zum Beispiel bei einem Hörgerät. Diese Haltedauer beträgt 6 Jahre. Sollte sich der Gesundheitszustand verändern, ist die Haltedauer auch kürzer.